Kirchenbeitrag
Ein Dorf am Land mit Häusern und einer Kirche in der Mitte als Zentrum.
Allgemeine Informationen
Lassen wir die Kirche im Dorf!
Informationen:
Mit dem Kirchenbeitrag werden wichtige Arbeitsbereiche innerhalb der Kirche finanziert. Nur mit dem Kirchenbeitrag können wir für Sie da sein.Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag finden Sie hier, sowie weitere Informationen zur Verwendung des Kirchenbeitrages unter www.gerecht.at
1. Warum darf die Evangelische Kirche Österreich Kirchenbeitrag einheben?
Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).
2. Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?
Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtkirche aufgeteilt.Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag​:

-Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und weltlicher MitarbeiterInnen
-Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen
-Erwachsenenbildung-Einrichtungen wie z.B. die Evangelische Akademie
-Öffentlichkeitsarbeit
-Frauen- und Jugendarbeit
-Unterstützung für den Religionsunterricht
-Ökumene
-Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
-Hochschulseelsorge
-das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau
-Initiativen von Gemeinden und Diözesen

Die Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag​:

-Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde
-diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
-Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
-Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.)
-Unterstützung für den Religionsunterricht
-Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
-Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirchen, Gemeindehäuser, ...)​​
3. Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten - wer ist kirchenbeitrags-pflichtig?
Kirchenbeitragspflichtig sind alle evangelische Christenmenschen mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
4. Wer ist von der Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?
Nicht kirchenbeitragspflichtig sind Schüler:innen, Lehrlinge, Student:innen sowie Präsenz- und Zivildiener. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
5. Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?
Als Berechnungs-/Kirchenbeitrags-grundlage dient das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres. Steuerpflichtiges Einkommen ist (einfach ausgedrückt) das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeitrag. Der Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann Ihnen bei der Berechnung helfen.

Die Kirchenbeitragsgrundlage kann durch diverse Freibeträge vermindert werden:

Freibetrag für AlleinverdienerInnen: EUR 15 (AlleinverdienerInnen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber EhepartnerInnen haben.)

Der Kinderfreibetrag je Kind beträgt EUR 22.
Für Kinder mit Behinderung beträgt der Freibetrag EUR 44.

Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Freibetrag auf bestimmte Zeit gewährt werden.

Die Berechnung des Kirchenbeitrages erfolgt folgendermaßen:

Von der ermittelten Kirchenbeitragsgrundlage (steuerpflichtiges Einkommen abzüglich möglicher Freibeträge) werden 1% errechnet. Davon erfolgt ein feststehender Abzug von EUR 44,-.
Zu dem so errechneten Betrag erfolgt der Zuschlag der Gemeindeumlage Ihrer Pfarrgemeinde. Diese Gemeindeumlage kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde selbstständig festgelegt.

Wir bedanken uns fürs Lesen bis hier her und ihren wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Evangelischen Kirche!


Ein Dorf am Land mit Häusern und einer Kirche in der Mitte als Zentrum.
Die Kirche im Dorf lassen.
Wenn ein Volksschulkind ein Dorf malt, welche Gebäude wird es wohl zeichnen?

Es wird ein Wohnhaus auf diesem Bild geben, ein Feuerwehrhaus, eine Schule, vielleicht ein Rathaus und ganz sicher wird auch eine Kirche dabei sein.

Jedes dieser Gebäude erfüllt eine wichtige Funktion. Es ist ein Platz zum Daheim sein, ein Ort, der Sicherheit in Notlagen geben wird, einer, um zu lernen und einer, um wichtige Entscheidungen zu treffen.
Doch was ist die Kirche im Dorf?
Sie ist zuerst einmal einfach da.

Oft schon länger als alle anderen Gebäude. Viel ist in diesem Gebäude passiert. Viel Schönes wie Hochzeiten, viel Trauriges wie Verabschiedungen, viele Feiern wie Taufen und auch Alltägliches.

Menschen fühlen sich dort daheim, geborgen, haben viel über sich und über die Welt erfahren und Entscheidungen fürs Leben getroffen.
Dafür, und noch für viel mehr, ist Kirche da.
Stellen wir uns aber den gleichen gemalten Ort des Volksschulkindes noch einmal vor.

Mit Wohnhaus, Feuerwehr, Schule und Rathaus, aber ohne Kirche.
Ein Dorf ohne eine Kirche.
Was fehlt diesem Ort?
Wohnen, Schutz, Bildung und Politik funktionieren auch ohne Kirche.

Doch es fehlt etwas.

Etwas, das Bestand hat.
Etwas, das über das Leben im Alltag hinausweist.
Etwas, das uns das Gefühl gibt, dass da noch mehr ist, auf das wir bauen und hoffen können.
Ein Platz, wo wir Gemeinschaft erleben können, die großen Feste des Lebens feiern und Trost in schweren Zeiten finden.

Bitte lassen wir die Kirche im Dorf!
Mit Ihrem Kirchenbeitrag machen Sie es möglich.

Herzlichen Dank!
Was ist Evangelisch am Wörthersee?